ALL >> Legal >> View Article
Lg Frankfurt A.m. (urteil Vom 03.12.2020 – 2-13 O 131/20)
LG Frankfurt a.M. (Urteil vom 03.12.2020 – 2-13 O 131/20) – Fehlende geschlechtsneutrale Option im Bestellvorgang eines Onlineshops
Sachverhalt
Die im vorliegenden Fall klagende Person besitzt eine nicht binäre Geschlechtsidentität. Die beklagte Person vertreibt Produkte und Dienstleistungen über das Internet.
Die Website der beklagten Person setzte beim Abschluss eines jeden Kaufvorganges voraus, dass der Kaufwillige entweder die Anrede „Herr“ oder „Frau“ auswählt. Eine geschlechtsneutrale Option stand nicht zur Auswahl, die Angabe konnte auch nicht offen gelassen werden, um den Bestellvorgang abzuschließen. Auch bei der Registrierung auf der Website des Beklagten wird die Angabe über eine Anrede vorausgesetzt.
Nach Kauf einer Rabattkarte wurde die klagende Person in der von der beklagten Person zugesendeten Rechnung als „Herr“ angesprochen.
In der Angelegenheit beantragte die klagende Person die beklagte Person zu verurteilen, es zu unterlassen, die klagende Person bei der Anbahnung, dem Abschluss und der Abwicklung eines Dienstleistungsvertrages o.ä. zu diskriminieren, ...
... indem zwingend eine Anrede als „Herr“ oder „Frau“ gefordert wird, oder in Schreiben des Kundenservice oder in Rechnungen als „Herr“ oder „Frau“ bezeichnet wird, ferner an sie ein angemessenes Schmerzensgeld zu bezahlen.
Die Entscheidung
Das LG Frankfurt a.M. (Urteil vom 03.12.2020 – 2-13 O 131/20) verurteilte die beklagte Person antragsgemmäß zur Unterlassung; es ergebe sich daraus jedoch kein Anspruch auf eine Entschädigung in Geld.
Das Landgericht sah jedoch keinen Anspruch aus dem Antidikriminierungsgesetz gegeben, sondern aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gem. §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog.
§ 1004 Abs. 1 BGB schütze alle absolut geschützten Rechtspositionen des § 823 Abs. 1 BGB, darunter auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schütze die geschlechtliche Identität und sehe für die jeweilige Geschlechtsidentität eine zentrale Bedeutung in der Anredeform.
Die beklagte Person sei dem Grundgesetz zwar nicht in der selben Weise verpflichtet wie es der Staat sei, sie müsse jedoch im Anwendungsbereich der bürgerlich-rechtlichen Anspruchsnormen das allgemeine Persönlichkeitsrecht beachten. Die Wahl zwischen zwei geschlechtsspezifischen Anreden, die nicht der eigenen Identität entsprechen, verletze daher rechtswidrig das grundgesetzlich geschützte Recht, sich für eine Geschlechtsidentität zu entscheiden.
Die klagende Person habe wiederum keinen Anspruch auf eine Entschädigung in Geld. Durch die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht, dass hier die klagende Person mit der Anrede „Herr“ in einem Rechnungsschreiben angesprochen wurde, wurde das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht derart schwerwiegend verletzt, dass die Verletzung nur durch Zahlung einer Geldentschädigung befriedigt werden könnte. Insbesondere sei dabei zu berücksichtigen, dass es sich hier um ein einzelnes, der Öffentlichkeit nicht zugängliches Schreiben handele. Zudem habe die beklagte Person nicht böswillig gehandelt.
Fazit
Das LG Frankfurt a.M. stellt klar das allgemeine Persönlichkeitsrecht diejenigen schützt, die sich einer nicht-binären Geschlechtsidentität zuordnen. Dabei müssen auch private Akteure, wie eben Händler, in Zukunft auf diese Bevölkerungsgruppe Rücksicht nehmen.
Für Konfiguratoren, Webshops und Kontaktformulare auf Webseiten ist das Urteil von Relevanz: Es empfiehlt sich, entsprechende Änderungen vorzunehmen, sodass auch eine geschlechtsneutrale Kommunikation möglich ist.
JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, IT– und Markenrecht tätig.
Bei offenen Fragen rund um das Thema „Unternehmen, Handel & Technologie“ stehen wir Ihnen kurzfristig gerne zur Verfügung:
Team Unternehmen, Handel & Technologie
JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner
Ulrichsplatz 12, 86150 Augsburg
Tel.: 0821/34660-31
Fax : 0821/34660-93
Email: sawazki@jus-kanzlei.de
www.jus-kanzlei.de
Add Comment
Legal Articles
1. Best Divorce Lawyers In Hyderabad – Expert Legal Support For Matrimonial MattersAuthor: nagaraju goud
2. Best Family Lawyers In Hyderabad – Trusted Legal Guidance For Family Matters
Author: nagaraju goud
3. One Size Does Not Fit All: Sector Expertise Across Commodity, Shipping And Construction Arbitration
Author: Andy
4. Find An Attorney: What To Consider Before Hiring A Lawyer
Author: Attorney
5. Legal Services London: A Practical Guide To Choosing Legal Help
Author: Ranking Core
6. Detective Agency In Mumbai: Professional And Confidential Investigation Services
Author: Detective Agency India
7. India-europe Connect: Decolonisation And Healing
Author: CGI
8. Struggling With Bank Loan Disputes? Hire An Expert Drt Case Advocate In Chennai
Author: sonu
9. Why Sovereign States And Global Infrastructure Turn To Independent Arbitrators
Author: Andy
10. Accepting Appointment As Sole Arbitrator In Partnership And Investment Treaty Disputes
Author: Andy
11. Can A Gift Deed Be Cancelled? Understanding The Legal Process In India
Author: VIVS LEGAL
12. Australia Pr Visa: Eligibility, Points And Pathways In 2026
Author: Atul
13. Builder-buyer Disputes: How A Rera Lawyer In Gurugram Can Assist
Author: shiva
14. Divorce Lawyer In Noida | Legal Process & Guidance
Author: P&P Advocates
15. Transfer On Death Deed Vs Lady Death Deed
Author: Carl Glendon






